Zielgruppen
Drei Vertretungen, die nicht dasselbe sind
Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung und Schwerbehindertenvertretung haben verschiedene Aufgaben, verschiedene Zuständigkeiten und verschiedenen Schutzbedarf. Gremia.BR behandelt sie nicht als ein Gremium mit drei Namen.
Betriebsrat
Das Gremium mit der breitesten Zuständigkeit — und dem grössten Bedarf, den Überblick über parallel laufende Verfahren und Fristen zu behalten.
Beteiligungsverfahren mit ihren Fristen
Personelle Einzelmaßnahmen, vorläufige Maßnahmen, Kündigungsanhörungen, Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen und die Einigungsstelle.
Sitzungen und Beschlüsse
Tagesordnung, Anwesenheit, Beschlussfähigkeit und Beschlüsse, deren Zustandekommen später erklärbar bleibt.
Ausschüsse mit übertragener Zuständigkeit
Betriebsausschuss und weitere Ausschüsse entscheiden selbständig nur, soweit ein Beschluss ihnen das übertragen hat — mit Umfang und Zeitraum.
Wirtschaftsausschuss
Ein eigener, hoch geschützter Bereich für die Unterlagen, die dort besprochen werden.
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Ein eigenständiges Gremium mit eigener Amtszeit — und mit den Verbindungen zum Betriebsrat, die das Gesetz vorsieht.
Eigenes Gremium, eigene Arbeit
Eigene Amtszeit, eigene Mitgliedschaften, eigene Sitzungen, eigene Aufgaben und eigene Unterlagen.
Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats
Wo eine Teilnahme oder ein Stimmrecht in Betracht kommt, schlägt Gremia.BR das vor und lässt es von einer berechtigten Person bestätigen. Es entscheidet nicht selbst, weil die Frage im Einzelfall Auslegung verlangt.
Nachvollziehbar festgehalten
Ob und mit welcher Begründung eine Teilnahme bestätigt wurde, bleibt am Tagesordnungspunkt dokumentiert.
Schwerbehindertenvertretung
Kein Betriebsrat mit einem Mitglied. Ein eigener Gremientyp mit einem eigenen, abgeschlossenen Schutzbereich.
Eigene Vorgänge, für andere unsichtbar
Ein Vorgang der Vertretung ist für Betriebsratsmitglieder nicht sichtbar — auch nicht als Anzahl, als Titel oder als Treffer in einer Liste.
Freigabe als ausdrückliche Entscheidung
Soll ein anderes Gremium etwas sehen, wird es freigegeben: mit Zweck, Empfänger, Beginn und Ende. Die Freigabe läuft ab, statt zu bleiben.
Beteiligung an Verfahren anderer
Dieselbe Maßnahme kann den Betriebsrat nach § 99 BetrVG und die Vertretung nach § 178 SGB IX beschäftigen. Beide Verfahren laufen getrennt, mit eigenen Fristen.
Stellvertretende Mitglieder
Die Heranziehung stellvertretender Mitglieder zu bestimmten Aufgaben wird als das abgebildet, was sie ist — nicht als dauerhafte Mitgliedschaft.
Betreiberperspektive
Unternehmen und IT
Wer die Installation betreibt, verwaltet Konten, Rollen, die Organisationsstruktur und den Systemzustand — und liest die Arbeit der Gremien nicht mit. Das ist keine Selbstbeschränkung aus Höflichkeit, sondern wird vom Berechtigungsmodell durchgesetzt.
- Konten, technische Rollen und Anmeldeverfahren an einer Stelle.
- Organisationsstruktur mit Gültigkeitszeiträumen statt Überschreibungen.
- Systemzustand, Migrationen und Updates als ausdrückliche Schritte.
- Kein automatischer Einblick in Sitzungen, Vorgänge oder Dokumente.

Die andere Seite des Tisches
Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ist kein Nutzer des Gremienportals und bekommt dort auch keinen Lesezugang. Er arbeitet in einer eigenen Anwendung unter eigener Adresse, die genau den Ausschnitt zeigt, der für ihn bestimmt ist.
- Vorgänge einreichen — geführt entlang der Vorschrift, die den Fall bestimmt.
- Nachgeforderte Unterlagen bereitstellen, wenn dem Gremium etwas fehlt.
- Mitteilungen des Gremiums lesen und darauf antworten.
- Den Stand der eigenen Vorgänge verfolgen, ohne in die Beratung hineinzusehen.
Gremia.BR bleibt Gremiensoftware. Das Arbeitgeberportal ist der kontrollierte Bereich, in dem die Zusammenarbeit stattfindet — keine Personalverwaltung und kein HR-System.

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